Finanzierung

Wenn der konkrete Unterstützungsbedarf auf einer Hilfeplankonferenz vor Ort entschieden wird, übernimmt der Landschaftsverband Rheinland die Kosten für die vereinbarten Fachleistungsstunden.
Der Landschaftsverband ist jedoch gesetzlich verpflichtet, bei der Beantragung von Wohnhilfen das Einkommen der Antragsteller und die Unterhaltspflicht von Angehörigen zu berücksichtigen. Dafür gelten weitgehend einheitliche Regelungen.

Liegt das Einkommen über der Einkommensgrenze, müssen vom übersteigenden Betrag 75 Prozent für die Kostenbeteiligung beim selbständigen Wohnen mit ambulanter Unterstützung geleistet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LVR (www.betreuteswohnen.lvr.de)